Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungszentrums der IGV GmbH für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
- Für alle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Bildungszentrums in der IGV GmbH (nachstehend Veranstalter genannt) mit einem Veranstaltungsbesucher (nachstehend: Anmelder genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Anmelders gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Lieferung/Leistung in Kenntnis abweichender AGB-Klauseln des Anmelders ohne Vorbehalt ausgeführt wird.
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Anmelder.
2. Vertragspartner
Das Bildungszentrum der IGV GmbH ist Vertragspartner des jeweiligen Anmelders. Mit der Buchung der Veranstaltung durch den Anmelder gilt die Anmeldung als vollzogen. Der Anmelder kann verschiedene Personen namentlich zu den jeweiligen Veranstaltungen anmelden und in deren Verhinderungsfall auch gegen andere Personen tauschen.
3. Anmeldung
Anmeldungen können sowohl über das zur Verfügung gestellte Online-Formular, als auch per E-Mail, Telefax oder per Briefpost erfolgen. Telefonisch können entsprechende Anmeldeunterlagen angefordert werden. Die erfolgte Anmeldung ist für den Anmelder bindend, wenn er durch den Veranstalter eine entsprechende Buchungsbestätigung erhält. Diese kann per E-Mail, per Fax oder schriftlich versandt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4. Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Anmelder eine Rechnung zugestellt, der neben dem zu zahlenden Betrag das Fälligkeitsdatum zu entnehmen ist. Der Rechnungsbetrag ist bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe zu bezahlen. Ist kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung kann nur dann ermöglicht werden, wenn der Anmelder seinen Zahlungsaufforderungen nachgekommen ist.
Ausnahmeregelungen sind mit dem Veranstalter im Einzelfall zu klären. Sollten Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder aufgrund anderer maßgeblicher Gründe abgesagt werden müssen, erhält der Anmelder den überwiesenen Rechnungsbetrag zurück.
5. Stornierung
Der Anmelder kann die Buchung/den Vertrag zum Besuch einer Veranstaltung schriftlich vor Beginn der gebuchten Veranstaltung stornieren.
In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 25 Prozent des Gesamtpreises der Veranstaltung, maximal jedoch 120,00 €, wenn die Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt ist. Erfolgt durch den Anmelder eine spätere Stornierung, erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 50 Prozent des Gesamtpreises. Die Obergrenze sind hierbei 240,00 €.
Erfolgt eine Stornierung erst 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist der volle Seminarpreis zu entrichten. Gleiches gilt, wenn der Anmelder nicht zum gebuchten Seminar erscheint. Der Anmelder kann bei Verhinderung der Veranstaltungsteilnahme Ersatzteilnehmer benennen. Hierbei entstehen dem Anmelder keine zusätzlichen Kosten.
6. Leistungen des Veranstalters
Die Inhalte sowie der Ablauf der Veranstaltungen können unter www.backbild.de eingesehen werden oder sind entsprechenden Broschüren bzw. Flyern zu entnehmen. Versorgungsleistungen sind nur dann Bestandteil der Leistungen des Veranstalters, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Für die Teilnahme an Veranstaltungen wird dem Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
7. Abnahme von Prüfungen
Amtliche Prüfungen werden in der Regel durch Dritte durchgeführt (z. B. Meisterprüfungen durch die berufenen Prüfungskommissionen der zuständigen Handwerkskammer). Die Durchführung der Prüfung ist keine Leistung des Veranstalters. Anfallende Prüfungsgebühren sind daher nicht im vereinbarten Gesamtpreis berücksichtigt. Sie sind separat zu zahlen.
8. Unterbringungsleistungen
Werden Veranstaltungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen angeboten, können Übernachtungen am Veranstaltungsort erforderlich sein. Der Veranstalter verfügt nicht über eigene Übernachtungskapazitäten, kann aber auf Wunsch bei der Reservierung von Hotelzimmern oder Pensionen behilflich sein. Preise für Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Veranstaltungspreises und müssen gesondert durch den Anmelder finanziert werden.
Vom Anmelder geschlossene Verträge über Hotel- und Übernachtungsleistungen unterliegen nicht den unter 5. angegebenen Stornierungsbedingungen und sind durch den Anmelder gesondert mit den jeweiligen Vertragspartnern zu klären.
9. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen einer Garantiehaftung.
Die zwingende Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt. Die Haftung ist auf typische vorhersehbare Schäden beschränkt. Sieht sich der Veranstalter infolge zu geringer Teilnehmerzahlen, aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gezwungen, Veranstaltungen abzusagen, beschränkt sich seine Haftung auf die Erstattung der bereits vom Anmelder getätigten Zahlungen (Veranstaltungspreis). Eine Haftung in Bezug auf die Übernahme von Reise- oder Hotelkosten bzw. Arbeitsausfall des Anmelders besteht nicht.
10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
IGV Institut für Getreideverarbeitung GmbH
Arthur-Scheunert-Allee 40-41
14558 Nuthetal
Fax 033200 89-191
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
11. Inhaltliche Änderungen
Der Veranstalter kann Veranstaltungsinhalte sowie -abläufe ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gesichert werden kann. Das trifft auch auf den Austausch von angekündigten Referenten zu.
12. Absage durch den Veranstalter
Bei zu geringer Teilnehmerzahl liegt es im Ermessen des Veranstalters die Veranstaltung bis 1 Woche vor deren Durchführung abzusagen.
Auf Wunsch können Ersatztermine vereinbart werden. Veranstaltungen können auch bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn durch den Veranstalter abgesagt werden. Das trifft zu, wenn Fälle höherer Gewalt oder andere Fälle, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eintreten. Ein Beispiel hierfür wäre z. B. die Erkrankung bzw. der Ausfall eines Referenten. Die Rechte des Anmelders beschränken sich in diesem Fall auf die Erstattung des bereits bezahlten Veranstaltungspreises.
13. Datenschutz
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze. Er behandelt die ihm überlassenen personenbezogenen Daten vertraulich. Liegen seitens des Anmelders keine anderen Erklärungen vor, kann ihn das Bildungszentrum in der IGV GmbH über zukünftige Veranstaltungen informieren. Diese Einwilligung kann seitens des Anmelders jederzeit widerrufen werden.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere das BGB und HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Sitz der IGV GmbH in Nuthetal.
Stand – August 2016